1.46 Schutzwürdiges Interesse gem § 16 Abs 2 WEG im Zusammenhang mit einer Split-Klimaanlage
Stellt die allgemeine Klimaentwicklung und die damit einhergehende Erhitzung im dicht verbauten Stadtgebiet ein wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG dar?
Aus dem Sachverhalt
Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft im siebenten Wiener Gemeindebezirk. Das Wohnhaus umfasst 20 Wohnungseigentumsobjekte sowie einen als allgemeinen Teil gewidmeten Rohdachboden. Im Jahr 2020 ließ der Antragsteller in seinem Wohnungseigentumsobjekt eine Split-Klimaanlage installieren, wobei die Geräte auf dem Rohdachboden aufgestellt wurden und die entsprechenden Kühlleitungen zu den im Wohnungseigentumsobjekt befindlichen Innengeräten über nicht mehr benützte Kaminschächte führten. Gestützt auf § 52 Abs 1 Z 2 WEG iVm § 16 Abs 2 WEG begehrte dieser gegen die Antragsgegner einen Antrag zur Duldung der vorgenommenen Installationen und Ersatz der Zustimmung. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Zahl der tropischen Nächte in den letzten Jahren vermehrt gestiegen seien und dieser Umstand vor allem im dicht verbauten Stadtgebiet und höheren Stockwerken allgemein bekannt sei. Derart hohe Raumtemperaturen seien daher für den Kreislauf sehr belastend, weshalb dem Antrag stattgegeben worden sei.