Datenminimierung
Daten dürfen nur insofern verarbeitet werden, als dies für einen konkreten Zweck notwendig und angemessen ist. Die Erfassung von allen möglicherweise irgendwie relevanten Daten würde dagegen verstoßen. In Onlineshops dürfen etwa ausschließlich solche personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die Vertragserfüllung unbedingt notwendig sind. Alle weiteren Angaben dürfen nicht verpflichtend erhoben werden, andernfalls liegt eine Verletzung der DSGVO vor. Datenminimierung bedeutet nicht nur, möglichst wenige Daten zu erheben, sondern auch, Daten nicht länger, detaillierter oder zugänglicher zu speichern, als es für den festgelegten Zweck erforderlich ist.