13.2 Einpeisung des Energieausweises: Immobilie als Kriterium
Der Energieausweis wird häufig nicht in allen Transaktionen berücksichtigt und bildet auch – zumindest aus rechtlicher Sicht – keine zwingend zu berücksichtigende Grundlage für aktuelle Mieten oder Immobilienpreise bei Veräußerungen. Bei einzelnen bekannten Bewertungsverfahren wird die Frage der Energieeffizienz beim Sachwert in der Verkehrswertanpassung erfolgen und beim Ertragswert bei den Positionen der (nachhaltigen) Miete, dem Aufwand für Instandhaltung sowie dem Liegenschafts- und Kapitalisierungszinssatz. Die Auswirkungen sind dabei, abhängig vom Objekt, unterschiedlich.