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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Bewertung von forstwirtschaftlichen Flächen

Ermittlung des Waldbodenwertes (Bewertungsgrundsatz F-1.1-05): Im Waldbodenwert sind immer mehr ertragsunabhängige Faktoren enthalten, und es ist daher nicht mehr möglich, den Waldbodenwert nach den künftigen Erträgen zu ermitteln. Der Waldbodenwert soll, entsprechend den Bestimmungen des LBG, aus Waldvergleichswerten abgeleitet werden. Die Problematik dabei ist, dass in den Vergleichswerten meist der Bestandeswert inbegriffen ist. Als grober Anhaltspunkt kann den Veröffentlichungen von Lindemann gefolgt werden und bei Vorliegen von einer ausreichenden Anzahl von Waldvergleichswerten der Bodenwert mit 50 % angesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit für die Ermittlung des Waldbodenwertes, bei zu wenig forstlichen Vergleichswerten, ist die Erstellung einer Wertrelation zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Für die landwirtschaftlichen Verkäufe, die als Vergleichswerte herangezogen werden, soll keine höhere Verwendungsmöglichkeit gegeben sein als die der landwirtschaftlichen Nutzung. Als Anhaltspunkt kann gelten, dass der Waldbodenwert mittlerer Qualität etwa 25 bis 33 % des Wertes von ackerfähigem Boden beträgt. Weiters kann die durchschnittliche Absolutbonität von standortangepassten (natürliche Waldgesellschaft) Baumarten als Hinweis für den Bodenwert herangezogen werden.

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