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Dokument-ID: 1201206
1.7.4 Leibrente
Die Leibrente ist ein Vertrag, bei dem anstelle eines Kaufpreises für eine Liegenschaft eine laufende Rente auf Lebenszeit vereinbart wird. Oft behält sich der Verkäufer zugleich ein Wohnrecht vor (Kombination aus Leibrente und Wohnrecht). Die Leibrente enthält sowohl Elemente eines Glücksvertrages (aleatorisches Element) als auch eines Kaufvertrages, wenn damit eine Liegenschaft veräußert wird.