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Dokument-ID: 1057400
3 Bauplatzerklärung und Baubewilligung
Alle Bauvorhaben müssen mehreren Regeln entsprechen. So muss die Widmung laut Flächenwidmungsplan eingehalten werden. Darüber hinaus können auch sonstige Auflagen, die dem öffentlichen Interesse entsprechen, erteilt werden. Laut Verfassungsrecht finden die Baurechtsordnungen des jeweiligen Bundeslandes in Österreich Anwendung. Ausnahmen in dieser Hinsicht ergeben sich bei folgenden Projekten: