1.1 Einleitung
Die nationalen rechtlichen Grundlagen im Bereich der Immobilienbewertung werden primär durch das Liegenschaftsbewertungsgesetz LBG abgebildet. Die Anwendung des Gesetzes ist in LBG § 1. (1) „Dieses Bundesgesetz gilt für die Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften, Liegenschaftsteilen und Überbauten im Sinn des § 435 ABGB sowie von damit verbundenen Rechten und darauf ruhenden Lasten in allen gerichtlichen Verfahren.“ und (2) „Dieses Bundesgesetz gilt auch für die Bewertung der in Abs 1 genannten Sachen in Verfahren aufgrund von bundesgesetzlichen Verwaltungsvorschriften, sofern vorgesehen ist, daß der Bescheid, zu dessen Erlassung der Wert ermittelt wird, mit der Anrufung eines Gerichts außer Kraft tritt, und sofern die Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen.“ geregelt. Parallel dazu kann die Anwendung des LBG vereinbart werden; demzufolge kann es auch bei Privatgutachten die rechtliche Grundalge bilden.