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Rudolf Hauswirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Wertermittlungsverfahren

Die ÖNORM beschreibt zunächst die auch im Liegenschaftsbewertungsgesetz definierten Wertermittlungsverfahren, nämlich Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren, erwähnt aber dann auch das Discounted-Cash-Flow-Verfahren und das Residualwertverfahren, für die allerdings eigene Beschreibungen in ausgelagerten Teilen der ÖNORM (Teil 2 und Teil 3) existieren. Bei der Wahl des Wertermittlungsverfahrens ist der Gutachter auch nach der ÖNORM grundsätzlich frei. Er hat seine Wahl aber zu begründen und dabei den Stand der Bewertungswissenschaften zu beachten.

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