4.6.1 Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Ertrages von Alten- und Pflegeheimen
Bei der Ermittlung des marktüblich nachhaltig erzielbaren Ertrages ist besondere Genauigkeit geboten. Vergleichsmieten stehen oft nicht zur Verfügung, und die Herleitung über einen Prozentsatz des Umsatzes (Pachtwertverfahren) führt mitunter zu unbefriedigenden Ergebnissen und schwer nachvollziehbaren Werten. Den plausibelsten Anhaltspunkt bietet die vom Pächter tatsächlich bezahlte Pacht, die auf ihre Nachhaltigkeit und Marktüblichkeit zu überprüfen ist. Nötigenfalls sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Bei Alten- und Pflegeheimen orientiert sich der Immobilienertrag auch an den Vergütungen, die der Betreiber von den Bewohner:innen erhält: • [Fußnote: C Brinkmann/M Bienentreu in Bienert/Wagner (Hrsg), Bewertung von Spezialimmobilien, 2. Aufl, (2018) S 801 f.]