3.4.2 Ermittlung des angemessenen Pachtzinses
Bei der Ermittlung des angemessenen Pachtzinses sind die Vertragsdauer, der Wert des Pachtgegenstandes nach Art, Beschaffenheit und örtlicher Nachfrage sowie der Wert der bereitgestellten Gemeinschaftsanlagen zu berücksichtigen. Die Ermittlung des angemessenen Pachtzinses erfolgt im Vergleichswertverfahren und kann entweder als Prozentsatz des unbelasteten Bodenwertes oder als absoluter Betrag in EUR je m² und Monat bzw Jahr abgeleitet werden. Wesentlich hierbei sind geeignete Vergleichswerte sowie die Begründung der Anpassung dieser Vergleichswerte insbesondere unter Berücksichtigung folgender Merkmale: