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Dokument-ID: 1068576
8.3 Nutzfläche und Nutzwert
Bei der Berechnung des Nutzwertes eines Wohnungseigentumsobjekts wird zunächst von dessen Nutzfläche ausgegangen.
Die Nutzfläche ist
- die gesamte Bodenfläche eines Wohnungseigentumsobjekts
- abzüglich der Wandstärke sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen, zB Fensternischen, Türschwellen
- ebensowenig werden die Flächen von Treppen, offenen Balkonen (Unterschied zu Loggia) und Terrassen sowie von
- Zubehörobjekten berücksichtigt, mit einer Ausnahme: Die Flächen von Keller- und Dachbodenzubehör werden doch als Nutzfläche berücksichtigt, wenn sie ihrer Ausstattung nach zu Wohn- oder Geschäftszwecken geeignet sind.