2.1 Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Bewertung von Liegenschaften, zumindest soweit dies gerichtliche Verfahren und Verwaltungsverfahren betrifft, bildet das Bundesgesetz über die gerichtliche Bewertung von Liegenschaften (Liegenschaftsbewertungsgesetz, LBG). Das Gesetz definiert hierbei zu Beginn verschiedene Begriffe. § 2 Abs 1 LBG hält fest, dass, sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt wird, der Verkehrswert der Sache zu ermitteln ist. Als Verkehrswert wird hierbei jener Preis verstanden, der bei Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.