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Dokument-ID: 1057958
4.1 Bauwert
Hinweis:
Der Bauwert ist gem § 6 Abs 3 LBG die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen.