1.3.6 Umsatzsteuer/Vorsteuerberichtigung
Grundsätzlich spielt bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern die Umsatzsteuerthematik eine untergeordnete Rolle, da die Eigentümer von nicht unternehmerisch genutzten Liegenschaften als Konsumenten anzusehen sind. Die Ausgangswerte sind bei der Bewertung als Bruttobeträge in Ansatz zu bringen, da die angefallene Umsatzsteuer bei der Herstellung, Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen keine anrechenbare Vorsteuer darstellt. • [Fußnote: Arbeitskreis des Landesverbandes für Steiermark und Kärnten, Sachverständige Heft 1/1999 S 15.]