3.2 Rechtliche Grundlagen
Für Kleingärten gibt es sowohl ein Bundesgesetz (das Kleingartengesetz) als auch spezifische Landesgesetze und Verordnungen, beispielsweise das NÖ Kleingartengesetz und das Wiener Kleingartengesetz sowie die Salzburger Kleingartengebietsverordnung. Des Weiteren werden Kleingärten in diversen Landesgesetzen zur Bau- bzw Raumordnung behandelt. Diese Gesetze enthalten jeweils (leicht) unterschiedliche Begriffsdefinitionen rund um Kleingärten. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch in ihrem Gültigkeitsbereich: