Rangprinzip
Das Rangprinzip ist ein zentraler Grundsatz des österreichischen Grundbuchsrechts. Es bedeutet vereinfacht: Wer zuerst im Grundbuch eingetragen ist oder einen besseren bücherlichen Rang hat, ist gegenüber späteren Rechten grundsätzlich vorrangig. Besonders wichtig ist das bei Pfandrechten, Dienstbarkeiten, Veräußerungs- und Belastungsverboten, Vorkaufsrechten und Eigentumseintragungen.
Für Immobilienkäufe und Finanzierungen hat der Rang erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Ein Pfandrecht im ersten Rang ist für eine Bank wesentlich werthaltiger als ein nachrangiges Pfandrecht. Beim Kauf einer Liegenschaft wird häufig eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung genutzt, um den Rang des künftigen Eigentumserwerbs zu sichern. Auch laufende Grundbuchsanträge, so genannte Plomben, müssen geprüft werden, weil sie auf noch nicht erledigte Anträge hinweisen und den späteren Grundbuchsstand verändern können.