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Neu Dokument-ID: 120749

Vorschrift

Festsetzung des Richtwerts für das Bundesland Niederösterreich

Inhaltsverzeichnis

§ 2.

(1) Der Richtwert wurde wie folgt ermittelt:

1.

Grundkostenanteil 1 247,35 S, davon 4 vH …

49,89 S

2.

Baukosten 14 954,61 S, davon 5,5 vH …

49,89 S

3.

abzuziehende Baukostenanteile für Einstell– oder Abstellplätze (Garagen), Aufzugsanlagen, gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen, Fahrrad– und Kinderwagenabstellplätze, Hobbyräume, Schutzräume, modern ausgestattete Waschküchen, Gemeinschaftsantennen und bautechnische Erschwernisse 3 498,25 S, davon 5,5 vH …

192,40 S

4.

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 1 180,25 S, davon 5 vH …

59,01 S

Zwischensumme …

620,98 S

davon ein Zwölftel, gerundet …

51,70 S

(2) Die der Ermittlung nach Abs. 1 zugrunde gelegten Kostenanteile betragen demgemäß, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

1.

Grundkostenanteil …

8,04 vH des Richtwerts;

2.

Baukosten …

132,58 vH des Richtwerts;

3.

abzuziehende Baukostenanteile (Abs. 1 Z 3) …

31,01 vH des Richtwerts;

4.

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen …

9,51 vH des Richtwerts.