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Neu Dokument-ID: 1005363

Christian Otto Meier - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche können sich entweder aus einem Vertrag oder einem Delikt ergeben.

Gem § 1296 ABGB hat bei deliktischem Schadenersatz der Geschädigte das Verschulden des Schädigers zu beweisen.

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