Neu
Dokument-ID: 1008618
3.1.5 Über den Aufwandsersatzanspruch des Verwalters nach § 1014 ABGB
OGH: Im Anlassfall begehrte ein ehemaliger Hausverwalter von der beklagten Eigentümergemeinschaft EUR 31.020,25 als Aufwandsersatz nach § 1014 ABGB, da er den Betrag zur Abdeckung von Betriebskosten und Finanzierung von Reparaturarbeiten ab 2012 vorgestreckt hatte. Die Beklagten wandten ein, dass es gegen die Rechtsprechung war, die Fälligkeit eines Anspruchs nach § 1014 ABGB zu bejahen, wenn eine formelle Rücklagenschlussrechnung nach § 31 Abs 3 WEG 2002 fehlte.