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Dokument-ID: 1109493
2.5 Lohnsteuer
Lohnkonto und Lohnzettel
Lohnkonto
Die am Lohnkonto einzutragenden Daten sind in der Lohnkontenverordnung 2006 (Fassung vom 10.01.2025) in § 1 und 2 aufgelistet.
Die wichtigsten Bestandteile sind:
- Daten des Arbeitnehmers: Name, Wohnsitz, Versicherungsnummer, Alleinverdienerabsetzbetrag (falls zutreffend, auch Daten des (Ehe-)Partners und des (jüngsten) Kindes, eventuell auch Höhe des berücksichtigten Familienbonus.
- Monatliche laufenden Bezüge brutto, Sonderzahlungen brutto
- Gegliederte Abzüge von den laufenden Bruttobezügen und den Bruttosonderzahlungen
- Sozialversicherungsbemessungsgrundlagen und Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der Arbeitnehmerbezüge
- Nettoentgelte des Arbeitnehmers
- Arbeitgeberbemessungsgrundlagen:
- Zur Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Beitrag)
- Zum Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag zum Familienausgleichsfonds
- Zur Kommunalsteuer
Unterlagen, welche die Abrechnung des Entgeltes des jeweiligen Dienstnehmers beeinflussen, sind beim Lohnkonto aufzubewahren; dies sind zum Beispiel: Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages, Überstunden- und Urlaubsaufzeichnungen, Freibetragsbescheide, etc