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Dokument-ID: 359633
2.14.3 Abfertigung
Abfertigung bis 31.12.2002
Die nachstehend angeführten Abfertigungsregelungen gelten für Dienstverhältnisse,
- die vor dem 01.01.2003 abgeschlossen wurden,
- die mindestens drei Jahre gedauert haben,
- bei denen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Vereinbarung bezüglich eines Übertrittes in das derzeitige Abfertigungsrecht getroffen wurde.