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Dokument-ID: 1063836
3.2.20 Änderungsrecht des Wohnungseigentümers
Sachverhalt
Die Streitteile sind einige der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Der Beklagte benützt eine vor seinem Wohnungseigentumsobjekt gelegene Gartenfläche, die als allgemeiner Teil der Liegenschaft gewidmet ist.