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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.16 Abrechnung von Aufwendungen/ Betriebskosten

Abrechnung von Aufwendungen

Die Aufwendungen für die gemeinsame Liegenschaft sind von den Miteigentümern nach ihren Anteilen zu tragen. Vom gesetzlichen Aufteilungsschlüssel kann jedoch abgewichen werden. Solche Vereinbarungen sind jedoch wichtige Veränderungen iSd § 834 ABGB und fallen nicht in die selbstständige Verfügungsmacht des bestellten gemeinsamen Verwalters (OGH 15.3.1979, 7 Ob 709/78).

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