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Neu Dokument-ID: 1063841

Autoren von Gibel Zirm Rechtsanwälte GmbH & Co KG | Judikatur | Leitsatz

3.2.21 Zur Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG für den Fall eines freihändigen Verkaufs durch den Insolvenzverwalter

Sachverhalt

An der Liegenschaft A wurde Wohnungseigentum für vier Wohnungen und neun Kfz-Abstellplätze begründet. Die Eigentümer der Objekte Top 1 bis Top 4 sind auch Wohnungseigentümer von jeweils zwei Abstellplätzen. Wohnungseigentümerin des neunten Abstellplatzes ist eine GmbH, die auch Wohnungseigentumsorganisatorin war. Auf diesen Anteilen war ein Pfandrecht einverleibt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die GmbH im darauffolgenden Jahr 2018 veräußerte der bestellte Insolvenzverwalter den lastenfrei zu stellenden Miteigentumsanteil der GmbH, verbunden mit Wohnungseigentum an besagtem Abstellplatz an den liegenschaftsfremden Antragsteller. Der Kaufvertrag wurde im gleichen Jahr vom Insolvenzgericht genehmigt.

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