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Neu Dokument-ID: 1018322

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

3.2.4 Zur groben Pflichtverletzung des Verwalters bei Einschreiten im Bauverfahren

OGH: Im Anlassfall schritt der Verwalter in mehreren Bauverfahren unter Berufung auf die ihm dafür von den Mit- und Wohnungseigentümern erteilten Spezialvollmachten als Vertreter ein. Um den Aufträgen der Baupolizei nachkommen zu können, erstattete der Verwalter mehrere teilweise unrichtige Fertigstellungsanzeigen. Die Unrichtigkeit war ihm bewusst bzw hätte ihm zumindest bewusst sein müssen. Die Mit- und Wohnungseigentümer wurden vom Verwalter ungenügend informiert. Weder die baurechtlichen Schwierigkeiten noch der vom Verwalter gewählte „Lösungsweg“ wurde den Eigentümern zur Kenntnis gebracht. Der Verwalter blieb in der Folge bis zum neuerlichen Einschreiten der Baubehörde jahrelang untätig.

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