Neu
Dokument-ID: 1166446
5.5 Forderungen des Verwalters
Kein gesetzliches Vorzugspfandrecht wegen Verwalterforderungen
Das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 17 WEG besteht nur zugunsten von Forderungen der Eigentümergemeinschaft und bestimmter Rückgriffsforderungen anderer Miteigentümer, nicht aber zugunsten von Forderungen des Verwalters (OGH 5 Ob 122/00b).