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Dokument-ID: 1005452
1.2 Vor tatsächlicher Übernahme des Objektes
Bereits vor tatsächlicher Übernahme des Objektes und dem eigentlichem Beginn der Verwaltungstätigkeit sind vom künftigen Verwalter eine Reihe von Unterlagen zu prüfen und Maßnahmen zu setzen, um die weitere Vorgangsweise festzulegen und in die Wege zu leiten.