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Dokument-ID: 1009996
1.3.6 Mietzinsüberprüfung
Gerichtliche Mietzinsüberprüfung der Höhe nach
Im mietrechtlichen Außerstreitverfahren kann der Mieter beim zuständigen Bezirksgericht überprüfen, ob der vorgeschriebene Hauptmietzins den gesetzlichen Zinsbildungsvorschriften entspricht (§ 16 Abs 8 iVm § 37 Abs 1 Z 8 MRG). Auch die Angemessenheit des Entgelts mitvermieteter Einrichtungsgegenstände kann im mietrechtlichen Außerstreitverfahren überprüft werden.