© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1005439

Cornelius Riedl | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4 Handhabung von Benützungsregelungen allgemeiner Teile

Ebenso relevant ist die Handhabung von Benützungsregelungen allgemeiner Teile nach § 17 WEG 2002 für den Verwalter. Aufgrund seiner Verwaltereigenschaft wirkt er dabei häufig als Organisator und Streitschlichter innerhalb der Eigentümergemeinschaft. In der Praxis schwierig ist häufig der Umstand, dass Benützungsregelungen gelebt und durchgesetzt werden, obwohl sie nach Ablauf mehrerer Jahrzehnte nicht mehr wirklich verifizier- und dokumentierbar sind. Nach vielen Jahren lassen sich häufig hierfür relevante Unterlagen nicht mehr vorfinden. Auch hier kann immer wieder ein haftungsbegründendes Fehlverhalten des Verwalters vorliegen. Besondere Achtsamkeit im Umgang mit Benützungsregelungen ist daher geboten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop