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Dokument-ID: 1005701
5.3 Formen der Versicherungsvermittlung
Gewerbeberechtigung und Entgelt für Versicherungsvermittler
Die Versicherungsvermittlung ist gem § 94 Z 76 GewO ein reglementiertes Gewerbe und umfasst als Überbegriff die Berufskreise Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten und den Versicherungsagenten.