3.5 Strafanzeige und Strafverfahren als Mittel der Anspruchsverfolgung
Opfer eines Strafdeliktes aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts haben zumeist auch einen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen: Der untreue Geschäftsführer schließt einen Vertrag zu überhöhten Konditionen ab; die Gesellschaft wird Opfer eines Betrugs und zahlt für eine kontaminierte Liegenschaft einen völlig überhöhten Kaufpreis; die Gesellschaft wird Opfer des Rechnungsbetruges, bei dem Betrüger Eingangsrechnungen am Postweg abfangen und durch Einfügung einer falschen Empfängerkontonummer verfälschen etc. Der geschädigten Gesellschaft stehen dann regelmäßig auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu. Der Verfolgung dieser Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg stehen aber oft eingeschränkte Möglichkeiten im Rahmen eines Zivilverfahrens, Beweisschwierigkeiten und nicht zuletzt die Kosten nationaler und internationaler Verfolgungsmaßnahmen entgegen. Strafanzeigen können hier ein ebenso effizientes wie effektives Mittel zur Anspruchsverfolgung darstellen: