7.4.10 Fazit
Die Rodentizidsachkundeverordnung markiert ab 1. Jänner 2026 einen deutlichen Paradigmenwechsel in der Beschaffung und im Umgang mit professionellen Rodentiziden. Für Hausverwaltungen endet die Möglichkeit, ohne formale Sachkunde antikoagulante, ausschließlich für berufliche Verwendung zugelassene Produkte zu beziehen; die Selbstbedienungsabgabe ist untersagt. In Wien ist darüber hinaus die Bekämpfung in Gebäuden ausschließlich befugten Schädlingsbekämpfern vorbehalten. Diese Schichtungen greifen ineinander und verschieben die Rolle der Hausverwaltung auf die rechtssichere Organisation, Beauftragung und Kontrolle. Zivilrechtlich bleibt die Erhaltungspflicht leitend; deliktisch entscheidet die Qualität der Organisation. Öffentlich-rechtlich sorgen Abgabe- und Dokumentationsregime sowie landesrechtliche Hygienevorschriften für einen dichten Vollzug. Die pragmatische Empfehlung lautet, die Bekämpfung an konzessionierte Fachbetriebe zu verlagern, interne Prozesse zu standardisieren, die Compliance-Dokumentation zu stärken und frühzeitig die Eigentümergemeinschaften in die notwendigen Beschlüsse einzubinden. Wer diese Linie verfolgt, minimiert Haftungsrisiken und erfüllt die gesteigerten rechtlichen Anforderungen ab dem Stichtag.