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Dokument-ID: 1005697
5.1 Versicherung zur Abwendung existenzbedrohender Schäden
Zu allen übrigen privaten Versicherungen, wie etwa Sach-, Haftpflicht-, Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Pensionsversicherungen, stellt sich bei einem Abschluss für jeden Versicherungsnehmer (immer bezogen auf die individuellen persönlichen Vermögenslagen und bei Firmen auf die finanzielle Ausstattung und Marktsituation) die Frage der Versicherung für den Fall eines Groß- oder Totalschadens. Die Fragestellung bezieht sich auf: