7.4 Ratten- und Mäusekontrolle i d Hausverwaltung: Auswirkungen RodentizidsachkundeVO auf Beschaffung, Organisation, Haftung
Mit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich ein neues Regime für die Abgabe rodentizider Biozidprodukte: Antikoagulantien, die nur für die berufliche Verwendung zugelassen sind, dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch von Personen mit gültigem Rodentizidsachkundenachweis abgegeben werden; die Selbstbedienungsabgabe ist verboten. Die Verordnung definiert zudem, wer als berufsmäßiger Verwender gilt, regelt Umfang, Dauer und Anerkennung der Sachkunde, schreibt Inhalte der Schulung vor und statuiert Dokumentationspflichten für Abgebende. Für Hausverwaltungen bedeutet dies in der Praxis einen klaren Kurswechsel: Ohne eigene, formell sachkundige Personen entfällt ab 1. Jänner 2026 die Option, professionelle Rodentizide selbst zu beschaffen und zu verteilen; in Wien kommt hinzu, dass die Bekämpfung von Ratten und Mäusen in Gebäuden behördlich dem konzessionierten Schädlingsbekämpfungsgewerbe vorbehalten ist. Die öffentliche Hand und Dritte können die Einhaltung durchsetzen; Verstöße sind verwaltungsstrafbar. Dieses Kapitel stellt den neuen Rechtsrahmen präzise dar, ordnet ihn in das Miet-, Wohn- und Deliktsrecht ein und leitet konkrete organisatorische Konsequenzen für die Verwaltungspraxis ab, jeweils mit Rechtsstand 2. Dezember 2025.