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Dokument-ID: 1165717
1.2.1 Kündigung des Hauptmieters
Untervermietung als Kündigungsgrund
Die gänzliche Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG) und die (gänzliche oder teilweise) Weitergabe gegen eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung (§ 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG) berechtigen den Vermieter zur Kündigung des Hauptmieters.