5.9.4 Ausschlüsse
Die allgemeine Umschreibung des versicherten Risikos erfolgt durch die primäre Risikobegrenzung. Durch sie wird in grundsätzlicher Weise festgelegt, welche Interessen gegen welche Gefahren versichert sind. Auf der zweiten Ebene kann durch einen Risikoausschluss ein Stück des von der primären Risikobegrenzung erfassten Deckungsumfanges ausgenommen werden. Der Zweck liegt darin, dass ein für den Versicherer nicht überschaubares und kalkulierbares Teilrisiko nicht versichert und damit eine bessere Kalkulation der Prämie ermöglicht werden soll.