7.4.8 Vergleichende Betrachtung: Wien als strenges Modell und bundesrechtliche Mindeststandards
Wien als Vollzugsleitbild
Wien bündelt die einschlägigen Pflichten in einer eigenständigen Rattenverordnung, die die Bekämpfung ausschließlich befugten Schädlingsbekämpfern vorbehält, die Erhebungspflicht betont und die Dokumentation engmaschig regelt. Die behördlichen Eingriffsrechte sind scharf konturiert. In Kombination mit dem bundesrechtlichen Abgaberegime entsteht für die Hauptstadt ein geschlossenes System, das die Rolle der Hausverwaltung klar auf Organisation, Beauftragung, Kontrolle und Kommunikation fokussiert, nicht auf Eigenleistung. Dieses Modell reduziert rechtliche Unschärfen und erleichtert den Nachweis ordnungsgemäßer Verwaltung.