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Dokument-ID: 1023250
1.8.5 Wohnungstausch (§ 13 MRG)
Wohnungstausch ohne Zustimmung der Vermieter
Im Vollanwendungsbereich des MRG können zwei Mieter ihre Wohnungen tauschen, ohne dass die jeweiligen Vermieter diesem Wohnungstausch zustimmen müssen. Diese Vorgehensweise ist allerdings nur im beschränkten Ausmaß möglich und hat daher geringe praktische Bedeutung: