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Neu Dokument-ID: 1064149

Autoren von Gibel Zirm Rechtsanwälte GmbH & Co KG | Judikatur | Leitsatz

3.2.23 Zur Ortsüblichkeit von Geruchsimmissionen

Sachverhalt

Die Klägerin begehrte Unterlassung von Geruchsimmissionen nach § 364 Abs 2 ABGB, welche von einer Küchenabluftanlage des seit Jahrzehnten bestehenden Heurigenbetriebes der Beklagten ausgehen. In der Umgebung befinden sich Weingärten sowie weitere Heurigenbetriebe. Seit Verlegung der Küche in einen anderen Gebäudeteil fühlt sich die Klägerin gestört und begehrte nun Unterlassung. Die Klage wurde abgewiesen und es wurde begründend ausgeführt, dass das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß der zu beurteilenden Immission durch Küchendunst nicht überschritten war. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und erachtete die ordentliche Revision für zulässig, da bislang unter anderem ungeklärt sei „nach welchen Kriterien sich Immissionsabwehransprüche zwischen Streitteilen richten, von deren Grundstücken nicht ortsübliche Immissionen aufeinander einwirken, die aber die ortsübliche Nutzung der umliegenden Grundstücke (hier Weingärten) nicht wesentlich beeinträchtigen“. Der OGH sah darin jedoch keine erhebliche Rechtsfrage, bestätigte die Entscheidungen der Unterinstanzen und erklärte die Revision für unzulässig.

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