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Dokument-ID: 450638
2.5.1 Erläuterungen zum Dienstzettel
Verpflichtend seit 01.01.1994
Seit In-Kraft-Treten des EWR-Abkommens mit 01.01.1994 ist der Dienstgeber verpflichtet, jedem Dienstnehmer unverzüglich nach Beginn des Dienstverhältnisses eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis auszuhändigen.