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Dokument-ID: 1005699
5.2 Freiwillige ergänzende Versicherungen zum ASVG
Privatpersonen, aber auch Unternehmen können freiwillig Versicherungen, zB Zusatzpensionen oder Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen, abschließen. Die Wahl der Versicherungshöhe steht dem Versicherungsnehmer frei und es gibt einen hohen Vertragsgestaltungsspielraum.