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Dokument-ID: 1109333
2.1.2 Mindestlohntarife für Liegenschaftsbetreuer mit Dienstantritt vor dem 01.10.2005
Für Dienstverhältnisse, die nach dem Stichtag 01.07.2000 abgeschlossen wurden, gelten nur die jeweiligen Bundesländer-Mindestlohntarife für Liegenschaftsbetreuer:innen der einzelnen Bundesländer, da ab diesem Zeitpunkt keine neuen Dienstverträge mit Hausbesorgern mehr abgeschlossen werden konnten.