Neu
Dokument-ID: 1109295
2.1.1 Mindestlohntarife für Hausbesorger ab 01.01.2026
Hinweis:
Seit 01.01.2012 sind das Entgelt für die gesetzlichen Dienstpflichten des Hausbesorgers (früher „Reinigungsgeld“), der Materialkostenersatz, das Sperrgeld und die Sonderzahlungen (UZ, WR) nicht mehr in Entgeltverordnungen der Landeshauptleute geregelt, sondern gemeinsam mit dem Entgelt für zusätzlich vereinbarte Dienstleistungen in den Bundesländer-Mindestlohntarifen für Hausbesorger:innen.