5.4 Bauherrnhaftpflichversicherung und Bauwesenversicherung
Für den Fall, dass Veränderungen am Gebäude vom Erwerber geplant sind, ist ebenso zu beachten, wie hoch die Bauherrnhaftpflichtversicherung im bestehenden Vertrag mitgedeckt ist (üblicherweise beläuft sich der Betrag auf EUR 75.000,– bis EUR 200.000,–).
Es gilt für jeden Immobilienbesitzer für Umbaumaßnahmen insbesondere am Gebäude (auch wenn es nur eine Wohnung betrifft), bei einer Übersteigung dieses Betrages mit dem Gebäudeversicherer eine Vereinbarung bezüglich der höheren Haftungssumme zu treffen.
Bei günstigem Schadensatz und bei längerfristigen Verträgen sind die Versicherungsgesellschaften oft bereit, diese Haftungssumme für die Bauzeit zu erhöhen. Unabhängig davon ist jedoch auch angeraten, eine Bauwesenversicherung oder Allrisk Bau-ABC für größere Baumaßnahmen abzuschließen. Im letzteren Fall ist nicht nur die Bauherrnhaftpflicht mitinbegriffen, sondern es sind auch Planer, Statiker, Bauunternehmer und alle Handwerker mitversichert, auf welche diese Versicherungsprämie sinnvollerweise aufgeteilt wird.