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Dokument-ID: 336316
4.1.3 Ob 218/00k; OGH; 11. Juli 2001 – bearbeitete Version
§ 3, § 8 MRG; § 364a, § 1096, § 1295 ABGB Keine Konkurrenz von Erhaltungs- und Schadenersatzansprüchen
Leitsatz
Die Verpflichtung des Vermieters zur Erhaltung nach § 3 Abs 2 MRG hängt vom Vorliegen ernster Schäden des Hauses ab und ist in diesem Umfang vertraglich unabdingbar. Sie ist unabhängig von Schadenersatzansprüchen gegen einen Bauführer sowie von Ansprüchen nach § 8 Abs 3 MRG und § 364a ABGB.