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Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.1 Rechtsrahmen des Rodentizideinsatzes und -bezugs ab 1. Jänner 2026

Die Rodentizidsachkundeverordnung 2024: Zielsetzung, Systematik und Inkrafttreten

Die Rodentizidsachkundeverordnung 2024 regelt österreichweit die Abgabe und den Bezug antikoagulanter Rodentizide, die ausschließlich für die berufliche Verwendung zugelassen sind. Kern ist, dass die Abgabe solcher Biozidprodukte nur durch Personen erfolgen darf, die selbst über einen gültigen Rodentizidsachkundenachweis verfügen; zugleich ist die Abgabe im Selbstbedienungsweg untersagt. Das Inkrafttreten dieser Abgabevoraussetzungen ist ausdrücklich auf den 1. Jänner 2026 festgelegt. Damit entsteht ein einheitlicher Abgabestandard, der unmittelbar in Einkauf, Lagerhaltung und Einsatzplanung von Hausverwaltungen eingreift. Die Verordnung ergänzt das bestehende Biozidproduktegesetz 2012/2013, in dessen Sanktionssystem sie eingebettet ist. Die strukturierte Schulungs‑ und Fortbildungsarchitektur, die Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus dem EWR sowie konkrete Dokumentationsvorgaben sollen den Vollzug konsolidieren und Fehlgebrauch minimieren.

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