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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.3 Außerordentliche Verwaltung

Werkvertrag für Aufzugseinbau

Die Hausverwaltervollmacht berechtigt zu allem, was Hausverwaltung erfordert und was gewöhnlich mit ihr verbunden ist, insbesondere auch zur Bestellung von Arbeiten für die Instandhaltung. Der Hausverwalter darf Werkverträge mit Professionisten für wirksam beschlossene außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen wie „Aufzugseinbau“ abschließen (OGH 22.12.1998, 5 Ob 306/98f).

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