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Dokument-ID: 1116259
4.5.6 OGH 5 Obb 221/19i: Abgrenzung zwischen Verwaltung und Änderung nach § 16 Abs 2 WEG – Kostentragung
Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens war der Antrag auf Feststellung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Eigentümerabrechnung betreffend Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer horizontalen Feuchtigkeitssperre und der Anbringung eines Wärmedämmvollschutzes im Rahmen der Fassadensanierung.