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Dokument-ID: 655222
2.4 Entgelt
Einmalige Leistung
Als Entgelt bei einem Bestandverhältnis kann auch die Zahlung eines einmaligen Betrages oder die Übernahme der Kosten der Errichtung der Wohnung infrage kommen (RS0020589 [T2] = OGH 14.06.1995, 3 Ob 170/94). Es muss aber feststehen, für welche Zeit dieser Betrag die Überlassung der Benützung der Wohnung abgelten soll ([T3] = OGH 22.04.1998, 7 Ob 69/98t).