9.2 Verantwortungszuordnung in der Immobilienverwaltung
Eigentümer, Eigentümergemeinschaft, Verwalter und beauftragte Unternehmen
Die primäre Pflichtadressierung trifft die Eigentümer der Liegenschaft; in der Wohnungseigentumsanlage bildet die Eigentümergemeinschaft den verantwortlichen Verband, der die Organisation des Winterdienstes zu gewährleisten hat. Überträgt die Gemeinschaft den Winterdienst auf die Hausverwalterin, entsteht – neben der möglichen Zurechnung nach § 1313a ABGB im Verhältnis zu Hilfspersonen – eine Haftung der Gemeinschaft für Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschulden der Verwalterin. Übergibt die Verwalterin die operative Durchführung an ein Fremdunternehmen, bleiben Organisation und Kontrolle als Kernpflichten bestehen; die Haftung kann sich dann aus einem zurechenbaren Auswahl- oder Überwachungsverschulden ergeben.